Neufahrn in Niederbayern (amtlich: Neufahrn i.NB) ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4385 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84088
Vorwahl
08773
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Neufahrn in Niederbayern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neufahrn in Niederbayern gibt es aktuellen Protest gegen den Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet im Neufahrner Süden. Die Anwohner kritisieren die Höhe der geplanten Gebäude, insbesondere ein fünfstöckiger Wohnblock, und die unzureichenden Parkmöglichkeiten. Sie befürchten einen deutlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens und haben 84 Einsprüche eingereicht. Der Gemeinderat hat den Plan bereits befürwortet, trotz der Bedenken der Anwohner.
Zudem wurde im März 2022 der Bebauungsplan Nr. 133 für ein neues Baugebiet im Nord-Westen Neufahrns beschlossen, das einen integrativen Kindergarten und verschiedene Wohnformen umfasst. Die Bürger- und Behördenbeteiligung fand zwischen Mai und Juni 2022 statt, und es wurden einige Anpassungen am Bebauungsplan vorgenommen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.